Wichtiger Hinweis zu der aktuellen CORONA Situation
Sie haben die Teilnahme an einem Kongress als Präsenzveranstaltung gebucht. Sollte zum Zeitpunkt des Kongresses eine gesetzliche Vorgabe für eine 3G-Regelung gelten, müssen Sie beim Einlass jeweils einen entsprechenden Nachweis vorlegen, andernfalls können Sie leider nicht teilnehmen.
Der Veranstalter des Kongresses behält sich jedoch ausdrücklich vor, diesen aufgrund von Vorgaben der Behörden oder gesetzlicher Regelungen, die eine Umsetzung des Kongresses unter Einbeziehung aller interessierten Mitglieder unmöglich machen oder erschweren (Bsp. verbindliche Umsetzung von 2 G), als reinen Onlinekongress durchzuführen.
In diesem Fall werden Sie von dem Veranstalter über die Änderung informiert und Ihre Teilnahme wird auf eine Online-Teilnahme umgebucht. Sie erhalten sodann die erforderlichen Zugangsdaten für den Onlinekongress.
Der Differenzbetrag wird Ihnen in diesem Fall zurückerstattet, die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem von Ihnen gebuchtem Ticket.
Ein weitergehender Erstattungsanspruch oder ein Recht auf Stornierung der Teilnahme an dem Kongress besteht nicht. Eine Erstattung von Fahrtkosten oder sonstiger Kosten, die ggf. im Zusammenhang mit der Buchung der physischen Veranstaltung entstanden sind, ist ebenfalls ausgeschlossen.